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Da lese ich gerade auf Golem, dass ein Gutachten […] Nutzen der Vorratsdatenspeicherung [bewzeifelt]. Aha, interessant, aber ich bin sicher nicht der einzige, der das schon seit längerem bezweifelt, oder?

Trotz aller Ironie muss ich ja sagen, dass ich sehr froh bin, dass es jemand, Freiburger Wissenschaftler um genau zu sein, endlich ausspricht.

Was mich an dieser ganzen Geschichte nur wirklich ärgert ist die Tatsache, dass das BKA schon 2007 eine Studie durchgeführt, die zu dem Ergebnis kommt, dass nur von einer Verbesserung der Aufklärungsquote von 0,006 Prozentpunkten ausgegangen werden muss. Etwa zur gleichen Zeit wurde das erwähnte Gutachten fertiggestellt, blieb aber lange Zeit auch vor dem Bundestag unter Verschluss.

Das Gutachten ist übrigens ca. 500 Seiten lang, da hat man länger was von und es kommt wenigstens keine Langeweile auf.